Die Finanzwelt ist von typischen Begriffen und Bezeichnungen geprägt. Wir bringen mit unserem Finanzlexikon etwas Licht ins Dickicht der Fachausdrücke.
Diesmal dreht sich alles um den Buchstaben „J“.
Jedermann-Konto:
Das Jedermann-Konto, auch als Basis-Konto bekannt, ist ein Girokonto bei einem Kreditinstitut, das nur auf Guthabenbasis geführt wird und somit keine Möglichkeit der Überziehung bietet. Seit 18. September 2016 gibt es in Österreich einen Rechtsanspruch auf ein Basis-Girokonto, sprich ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen wie z.B. Einzahlungen, Behebungen, Überweisungen und Lastschriften. Das Basis-Konto muss von allen Banken, die grundsätzlich Girokonten für Verbraucher führen, angeboten werden und darf nicht vom Erwerb zusätzlicher Verträge und Produkten abhängig sein. Banken haben nur zwei gesetzlich definierte Ablehnungsgründe: Zum einen, wenn ein Verbraucher bereits ein Girokonto in Österreich hat und zum anderen, wenn die Bank von einer vorsätzlichen strafbaren Handlung eines Antragstellers für ein Jedermann-Konto betroffen ist.
Joint Venture:
Unter der Bezeichnung „Joint Venture“ versteht man die Neugründung eines gemeinsamen Unternehmens durch die Kooperation von mindestens zwei unabhängigen Unternehmen. Der Vorteil eines Joint Ventures besteht darin, dass die Partner ihre Kenntnisse und ihre Gerätschaften bündeln und das Risiko gemeinsam tragen.
Junge Aktie:
Als junge Aktien werden zusätzliche, neue Aktien bezeichnet, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft ausgegeben werden und somit zusätzlich in Umlauf gebracht werden. Das Hauptmerkmal junger Aktien ist, dass sie im laufenden Geschäftsjahr nur anteilig dividendenberechtigt sind.