Die Finanzwelt ist von typischen Begriffen und Bezeichnungen geprägt. Wir bringen mit unserem Finanzlexikon etwas Licht ins Dickicht der Fachausdrücke.  

Diesmal im Mittelpunkt der Buchstabe „L“.

Leasing: 

Ein Leasing ist im Grunde nichts anderes, als eine moderne und zeitgemäße Form der Finanzierung eines Konsum- oder Investitionsgutes – dem so genannten Leasingobjekt. Im Mittelpunkt stehen die Nutzung und der Gebrauch des Leasingobjektes und nicht das Eigentum. Dies bedeutet, die Leasinggesellschaft überlässt dem Leasingnehmer – gegen die Bezahlung einer vereinbarten monatlichen Leasingrate – das Leasingobjekt zum Gebrauch und zur Nutzung für eine vereinbarte vertragliche Leasingdauer. Das Eigentum am Leasingobjekt verbleibt aber stets beim Leasinggeber. Kosten für Instandhaltung und Wartung der geleasten Ware sind durch den Leasingnehmer zu tragen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf des Leasingvertrages ist das Leasingobjekt zurückzugeben, oder kann, nach Absprache, auch gekauft oder verlängert werden.

Leitzins:

Der Leitzins ist ein Zinssatz, der von einer Zentralbank festgelegt wird. Dieser bestimmt die Konditionen, zu denen sich Geschäftsbanken Geld bei der zuständigen Zentralbank ausleihen können. Gleichzeitig ist der Leitzins aber auch ein Instrument einer Zentralbank zur Streuung der Geldpolitik innerhalb eines Wirtschaftsraumes, denn eine der wichtigsten Aufgaben der Europäischen Zentralbank ist es, Preisniveaus zu sichern und die Inflation möglichst stabil zu halten.

Liquidität:

Der Begriff Liquidität stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „flüssig“. Ist eine Person demnach „flüssig“ – sprich liquide – so bedeutet dies, dass sie zahlungsfähig ist. Diese Person verfügt somit über ausreichend liquide Mittel (Zahlungsmittel), um beispielsweise offene Forderungen bezahlen zu können. Liquidität bezeichnet folglich die Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens.

Lombardkredit:

Bei einem Lombardkredit handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, bei welchem Wertpapiere oder andere Gegenstände als Sicherheit hinterlegt werden. Unter anderem gehört auch die Pfandleihe der Pfandleihhäuser zu den Lombardkrediten. Der Begriff Lombardkredit leitet sich aus der oberitalienischen Region Lombardei ab, in der bereits im Mittelalter Geld gegen Überlassung von Pfändern verliehen wurde.

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